ZeitScan HR: Arbeits- und Sonderzeiterfassung

Arbeitszeiterfassung über Terminal, Browser oder HCL Notes.

In den meisten Fällen sind im Unternehmen Terminals zur Zeiterfassung von „Kommen + Gehen“ im Einsatz. Zeitscan HR kann diese Daten direkt aus der Terminalsoftware lesen oder aus SAP HCM übernehmen, wenn Terminals mit HR-Schnittstelle eingesetzt werden.
Wenn keine Terminals vorhanden sind, ist eine Anmeldung über den Browser oder im HCL Notes-Client möglich. Eine teure (Ersatz-)Anschaffung kann vermieden werden!

Das erzeugte Dokument bietet in allen Fällen eine vollständige Übersicht über die erfassten Daten. Der Mitarbeiter selber, sein Zeitvorgesetzter und die Personalabteilung können sich auf einen Klick über jede Buchung informieren.
  • Erfassung von Sonderzeiten
    Sonderzeiten sind Ereignisse wie Urlaub, Arztbesuch, Berufsschule, Betriebsratstätigkeit usw.
    Jeder Mitarbeiter kann solche Sonderzeiten für sich selbst anlegen. Diese werden erst ins SAP HR übertragen, wenn ein berechtigter Vorgesetzter sie elektronisch genehmigt hat. Natürlich kann auch der Vorgesetzte die Sonderzeiten direkt für seine Abteilung eingeben, z.B. bei Mitarbeitern ohne PC-Arbeitsplatz
    Die Erfassung geschieht in einer einfachen Notes-Maske oder per Browser im Intranet.

    Ein „Zeitvorgesetzter“, z.B. ein Abteilungsleiter, sieht alle Sonderzeiten, die seine Mitarbeiter eingegeben haben. Sie werden für Ihn in einer Ansicht zusammengefasst und kann die Sonderzeit dort freigeben, ändern + freigeben oder ablehnen.
    In jedem Fall werden die betroffenen Mitarbeiter per eMail informiert.

    Die Liste der zur Verfügung stehenden Sonderzeiten ist für jedes Anwenderunternehmen frei konfigurierbar. Es lassen sich beliebige viele verschiedene Sonderzeiten anlegen.
    Pro Sonderzeitenart können Überschneidungsprüfung, Höchstdauer, zugehörige SAP-Parameter und weitere Details angegeben werden.
  • Erfassung von Zuschlägen
      Die Erfassung von Zuschlägen sieht zur der Erfassung von Sonderzeiten sehr ähnlich. Ebenso gilt, dass jeder Mitarbeiter sich Zuschläge anlegen kann, diese aber vom Zeitvorgesetzten genehmigt werden müssen.
      Auch die Liste der möglichen Zuschläge kann sich jedes Unternehmen beliebig konfigurieren.