2019
Aug
28
Stempeln war gestern, heute ist ZeitScan!
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) (C-55/18 vom 14.05.2019) müssen Arbeitgeber die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten ihrer Beschäftigten objektiv und verlässlich kontrollieren.
Es muss die effektive Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden, laut EuGH reicht die Überstundenerfassung nicht aus.
Zur Einhaltung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) und des neuesten Urteils haben wir eine auf Lotus Notes basierende Lösung für Sie: ZeitScan.
Es muss die effektive Arbeitszeit erfasst und dokumentiert werden, laut EuGH reicht die Überstundenerfassung nicht aus.
Zur Einhaltung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) und des neuesten Urteils haben wir eine auf Lotus Notes basierende Lösung für Sie: ZeitScan.
Mit unserer Lösung erfassen Sie schnell und einfach
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Projekte.
- Flexibel definierbare Arbeitszeitmodelle
- Flexibel definierbare Sonderzeitenarten (An-/Abwesenheiten)
- Gleitzeitregelungen
- Erschwerniszuschläge
- Urlaubs- und Feiertage
- Überwachung der Gesamtarbeitszeit
- Zuweisung zu Kostenstellen
- Zwangsbmeldung der Mitarbeiter bei Zeitüberschreitungen und Information an Zeitvorgesetzte
- Flexibles Auswertungsframework inkl. vordefinierter gesetzlich vorgeschriebener Informationen bei Arbeitszeitüberschreitungen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer ZeitScan Produktseite.
Nutzen Sie SAP HCM? Informationen zum Einsatz von ZeitScan im SAP-Umfeld finden Sie auf unserer ZeitScan HR Produktseite. |
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